Arbeitgeber sind seit einigen Jahren dazu angehalten, die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden zu priorisieren, um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens langfristig zu erhalten. Auch im vergangen Jahr, das erneut unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stand und viele Arbeitgeber aller Branchen vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellte, sind Themen des Gesundheitsschutzes von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der Unternehmensgröße in den Vorständen der Konzerne ebenso wie in mittelständischen Unternehmen besteht Einigkeit darüber, dass es gerade in Krisenzeiten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements bedarf, um den Erfolg der eigenen Organisation zu sichern.
Der proFIT-Gesundheitsgutschein 2022 – Nachhaltig. Gesund. Beliebt.
/in AllgemeinEin gutes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) stärkt die zumeist wichtigste Ressource eines Unternehmens: Die Mitarbeitenden. Es fördert nachhaltig das körperliche und geistige Wohlbefinden der Mitarbeitenden und sorgt so dafür, dass diese aktiver, gesünder und bewusster leben. Gleichzeitig steigert es die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.
proFIT erhält zum zweiten Mal in Folge das Qualitätssiegel Top Brand Corporate Health
/in AllgemeinArbeitgeber sind seit einigen Jahren dazu angehalten, die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden zu priorisieren, um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens langfristig zu erhalten. Auch im vergangen Jahr, das erneut unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stand und viele Arbeitgeber aller Branchen vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellte, sind Themen des Gesundheitsschutzes von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der Unternehmensgröße in den Vorständen der Konzerne ebenso wie in mittelständischen Unternehmen besteht Einigkeit darüber, dass es gerade in Krisenzeiten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements bedarf, um den Erfolg der eigenen Organisation zu sichern.
50 EUR Sachbezug 2022 einfach mit proFIT Gutschein
/in AllgemeinDas Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 13. April 2021 für den Anwendungsrahmen für Sachbezüge (§ 8 EStG § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG) erläutert, wie Geldleistung und Sachbezug voneinander abzugrenzen sind. Mehr Klarheit also beim 44-Euro-Sachbezug. Erfreulich ist: