Corona-Prämie bis März 2022 verlängert

UPDATE Corona-Prämie noch bis März 2022 verlängert und mit Kurzarbeitergeld kombinierbar

Viele Unternehmen würden gerne Ihr Dankeschön und Wertschätzung auch durch die Corona-Prämie ausdrücken, haben bisher aber noch nicht die beantragten Corona-Hilfen erhalten.

Der Bundestag hat nun den Weg für die Verlängerung von steuerfreien Corona-Sonderzahlungen frei gemacht. Verabschiedet wurde es am 16.12.2020 mit dem Jahressteuergesetz 2020.

Daher wird die Gewährung der Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 € steuerfrei nun auch bis ins Jahr 2022 möglich sein. Dabei muss die Zuwendung in monetärer Form oder als Sachbezug bis spätestens 31. März 2022 bei den Mitarbeitenden ankommen, da sonst die Steuerbefreiung nicht mehr gilt. Der Corona-Bonus zählt nämlich nicht zum laufenden Arbeitslohn.

In die Verlängerung kann allerdings mit dem Gesundheitsgutschein als Sachbezug gegangen werden. Wird dieser dem Mitarbeitenden mittels des Corona-Bonus ermöglicht, hat er eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist somit entsprechend bis 2023 einlösbar.

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Eine große Motivationsspritze ist die Corona-Prämie für alle diejenigen, die derzeit in Kurzarbeit sind. Denn für sie gilt dieser Zuschuss ebenfalls. Das Kurzarbeitergeld schließt diese Zahlung nicht aus – sehr zur Freude derjenigen, die dadurch nämlich monatlich weniger im Geldbeutel haben.

In diesen besonderen Zeiten ermöglichen wir von proFIT mit den Unternehmen gemeinsam besondere Maßnahmen!

Marco Nauroz
Betrieblicher Gesundheitsmanager

proFIT GmbH

Tel.: 02 11/929 688 514
Mail:  kontakt@profit-gutschein.de 

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